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dr flöcke Hausmeister & Rund ums Haus

Winterservice


  • Räumung von Versperrungen die durch höhere Gewalt verursacht wurden
  • Schneebeseitigung
  • Streudienst 

Unter Winterservice versteht man die Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Straßen, Plätzen und Gehwegen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis.
Sie dienst der Unfallvorsorge und Gewährleistung der sicheren Befahr- und Begehbarkeit.
In den meisten Städten sind Hauseigentümer verpflichtet, auf dem Gehweg einen mindestens 1,20 bis 1,50 breiten Gang zu schaufeln, so dass zwei Passanten aneinander vorbeigehen können.
Danach sollte auch gestreut werden, wenn man nicht grobfahrlässig handeln möchte.
In der Regel sollte werktags ab 7:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8:00 Uhr bzw. 9:00 Uhr mit der Räumung begonnen werden. Die richtet sich nach dem jeweiligen Landesgesetz oder nach der Ortssatzung. Die Räumpflicht gilt normalerweise bis 21:00 Uhr. 

Wichtige Infos für unsere Nichtkunden!


Verantwortlichkeiten: 

Die Verantwortung für den Winterdienst liegt in der Regel bei den Grundstückseigentümern oder Anliegern, die oft durch Verordnungen dazu verpflichtet sind. 


Mietrechtliche Regelungen:

In Mietverträgen kann die Räum- und Streupflicht auf den Mieter übertragen werden, wobei die ordnungsgemäße Durchführung in der Regel vom Vermieter überwacht wird. 


Umfang der Räumung:

Die Räumung muss so erfolgen, dass ein sicherer Durchgang für Fußgänger und Verkehr gewährleistet ist, in der Regel mindestens eine Gehwegbreite von einem Meter, manchmal sogar mehr. 


Streuen:

Zusätzlich zur Räumung muss bei Eisglätte gestreut werden, um ein weiteres Rutschen und Stürzen zu vermeiden.


Haftung:

Wer die Räum- und Streupflicht nicht ordnungsgemäß erfüllt und dadurch Unfälle verursacht, haftet für die entstandenen Schäden.